Erklärung zur Barrierefreiheit des Internetangebots

Das Buchheim Museum möchte als Betreiber der Sammlung Online seine Website im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit gestalten. Für uns gelten dabei folgende Rechtsvorschriften:

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die Umsetzung des European Accessibility Act in deutsches Recht. Es wurde am 16. Juni 2021 verabschiedet und tritt nach einer Übergangszeit zum 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet deutsche Unternehmen zur Barrierefreiheit nach dem European Accessibility Act. Die Norm EN 301 549 beschreibt das Vorgehen, um sicherzustellen, dass digitale Produkte und Dienstleistungen unter dem European Accessibility Act barrierefrei sind.  Für Websites und Anwendungen referenziert EN 301 549 direkt den internationalen Standard Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 auf Level AA.


Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website sammlung.buchheimmuseum.de. Diese Website wurde zuletzt am 07.06.2025 technisch geprüft und überarbeitet.


Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Buchheim Museum
Rajka Knipper
Sammlungsleiterin
Am Hirschgarten 1
82347 Bernried
rajka.knipper@buchheimmuseum.de


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir legen großen Wert auf die barrierefreie Gestaltung der Websites des Buchheim Museums. Unser Ziel ist es, den Zugang zu unseren Informationen und Dienstleistungen für alle Nutzerinnen und Nutzer gleichermaßen sicherzustellen. Die Website wurde so optimiert, dass sie den internationalen Standards zur Barrierefreiheit (WCAG 2.1) entspricht. Ein barrierefreies Internetangebot soll dementsprechend vier Prinzipien erfüllen:

  • Wahrnehmbarkeit: Informationen und Komponenten der Benutzeroberfläche müssen für die Nutzerinnen und Nutzer so darstellbar sein, dass sie diese auch wahrnehmen können. Beispielsweise müssen visuelle Inhalte auch für sehbehinderte und blinde Menschen über Alternativen darstellbar sein.

  • Bedienbarkeit: Sämtliche Funktionen der Website müssen so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen nutzbar sind. Mögliche Interaktionen müssen klar erkennbar sein.

  • Verständlichkeit: Nutzerinnen und Nutzer müssen in der Lage sein, alle Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche zu verstehen.

  • Robustheit: Die Webseiten müssen von unterschiedlichen Endgeräten, einschließlich unterstützender Technologien, zuverlässig interpretiert werden können.

Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt, um die Barrierefreiheit unseres Internetangebots zu gewährleisten:

1. Klare, semantisch korrekte Strukturierung

Die Website verwendet HTML5 mit einer sauberen und semantisch korrekten Struktur, die eine logische und gut nachvollziehbare Reihenfolge der Inhalte sicherstellt. Damit ist die Seite optimal für Screenreader und andere Hilfsmittel aufbereitet.

2. Navigation und Benutzerfreundlichkeit

  • Skip-Links: Zu Beginn jeder Seite gibt es einen »Skip-Link«, um Nutzerinnen und Nutzer im Screenreader-Modus die direkte Navigation zum Hauptinhalt zu ermöglichen.

  • ARIA-Tag-Optimierung: Interaktive Elemente wie die Navigation oder das Cookie-Banner sind mit ARIA-Rollen und -Attributen versehen. Diese sorgen für eine präzise Beschreibung der Inhalte und Struktur für Screenreader.

  • Fokus Management: Beim Öffnen und Schließen des Hauptmenüs werden Fokus- und Tabindex-Attribute gezielt gesteuert, um eine nahtlose Bedienung auch für Tastaturnutzer zu gewährleisten.

  • Deaktivierung von Javascript: Die Website und insbesondere die Navigation ist auch bei Deaktivierung von Javascript in den Browserseinstellungen nutzbar.

3. Anpassbare Schriftgrößen

Eine integrierte Steuerung im Browser ermöglicht es Nutzern, die Schriftgröße auf der Website individuell anzupassen. Drücken Sie die Taste STRG/CTRL in Verbindung mit »+« oder »-«, um die Anpassung vorzunehmen.

4. Kontrast

Bei der Darstellung der Website haben wir angenehme und klare Kontrastdarstellungen ausgewählt. Diese Funktion verbessert die Lesbarkeit, insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Seefähigkeit. Aufgrund der künstlerischen Qualität unseres Angebots werden in Einzelfällen Link- und Hintergrundfarben dargestellt, die nicht komplett barrierefrei sind. Bitte wenden Sie sich in diesem Fällen an das Museum.

5. Responsives Design

Die Website passt sich automatisch an verschiedene Bildschirmgrößen an und bietet auch auf mobilen Geräten eine vollständige und leicht zugängliche Benutzeroberfläche.

6. Alternative Bildbeschreibungen

Bilder auf der Website sind mit alt-Attributen versehen, die den Inhalt des Bildes beschreiben. Dies hilft Nutzern, die auf Screenreader angewiesen sind, und verbessert die Zugänglichkeit.

7. Buttons

Checkboxen und Buttons: Alle relevanten Buttons und Checkboxen sind mit klaren Beschriftungen und zusätzlichen Aria-Labels versehen.


Evaluationsmethoden

Die Barrierfreiheit dieser Website wurde u. a. mit folgenden Online-Verfahren getestet und optimiert:

wave.webaim.org

validator.w3.org

pagespeed.web.dev

Konkrete Vorgaben für barrierefreie Websites sind auf der Website der »Web Accessibility Initiative (WAI)« des »World Wide Web Consortium (W3C)« abrufbar: WCAG Overview


Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV

Die Durchsetzungsstelle erreichen Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.06.2025 erstellt und überprüft.